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Aus dieser Erfahrung heraus empfehlen wir, speziell in der chemischen Industrie, den Einbau von flüssigkeitsdichten Sicherheitsböden nach § 19 l des Wasserhaushaltsgesetzes.

Überall dort, wo poröser Beton, beschädigte Beschichtungen, alter Plattenbelag, Setzungen in Boden oder Gebäuden und nicht überwachte Auffangwannen vorhanden sind, müssen auslaufende, gefährliche Flüssigkeiten zurückgehalten werden, um Verunreinigungen des Erdreichs und des Grundwassers zu vermeiden.

Eindeutige Vorschriften erfordern den Einsatz von ein- bzw. doppelwandigen, vakuumüberwachten Stahlauffangwannen für Reinigungs-, Pump- und Maschinenstationen sowie Fertigungsstätten mit großem Öl- und Schadstoffauswurf der Gefahrenklasse AI-AIII und B.

Die Sicherheitsböden werden vor Ort angefertigt und auf einer Unterkonstruktion aus Blechstreifen am Boden verdübelt und sind daher an kein Maß gebunden. Die Aufkantung kann in verschiedenen Höhen erstellt und somit das Rückhaltevolumen variiert werden.

Stahlwannen in Fertigungsstätten können selbstverständlich mit Löschwasserrückhalteanlagen, aus Aluminiummehrkammerprofil mit manuellen, steckbaren oder motorisch rückstellbaren Barrieren ausgerüstet werden.

Durch rechtzeitiges handeln können oftmals erhebliche Sanierungskosten gemindert werden.

Zu unserem Service gehört die ausführliche Beratung vor Ort sowie eine detaillierte Planung und exakte Ausführung.